Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur
teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die
außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen
die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
Es gibt nun zwei unterschiedliche Formulare, die in zwei unterschiedlichen Fällen
Verwendung finden.
Fall 2 findet nur dann Anwendung, wenn Fall 1 nicht zutrifft.
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