Die Stadt Naunhof ist verpflichtet, eine Schiedsstelle zu errichten (Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden des Freistaates Sachsen und über die Anerkennung von Gütestellen im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung (SächsSchiedsGütStG) vom 27. Mai 1999, Stand vom 5. April 2019).
Die Amtszeit des Naunhofer Friedensrichters endet am 12.05.2021. Die Stadt Naunhof sucht ab Mai 2021 ehrenamtlich
- einem Friedensrichter/in
- einem Stellvertreter/in des Friedensrichters / der Friedensrichterin
komplette Bekanntmachung nachfolgend als PDF: