Sommer, Sonne und Ferienzeit-da kann man Langeweile nicht gebrauchen. Zwei Wochen lang haben wir mit den Kindern ein Wasser- und Wellnessprojekt durchgeführt. Vielen Dank an dieser Stelle an alle Mitwirkenden. In der Wasserwoche haben wir unsere Matschstrecke eröffnet, lustige Boote gebaut, bei Wasserspielen Enten gejagt und die Mutprobe bei dem Neptunfest bestanden. Da durften natürlich auch Kostüme und unzählige Wassertattoos nicht fehlen. Die Wellnesswoche begann mit einer entspannten Fantasiereise, ging über in dem Ausprobieren von Quarkmasken hinzu vollen Kneippbädern. Dann durften wir Lavendelsäckchen zur Beruhigung herstellen und durften als krönenden Abschluss eine Massage genießen. Was für zwei Wochen. Zu Beginn waren wir sehr aufgeregt und sind hin und her gehüpft, aber dann konnten wir auch entspannen und uns in Achtsamkeit üben… aber nur damit wir jetzt wieder voller Energie umherhüpfen 🙂 Ein bisschen wie „In der Ruhe liegt die Kraft“ von Konfuzius.
(mehr …)-
-
Einladung zur Sitzung des Gemeinderates

Grafik © Parthenstein Sehr geehrte Einwohner,
die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates findet am
Mittwoch, 29.07.2026 – 19:00 Uhr im Soziokulturellen Zentrum Pomßen(Schulstraße 6)
statt.
Tagesordnung
(mehr …)
-
Straßensperrungen in Parthenstein

Foto: Mabel Amber von Pexels Quelle: www.naunhof.de
- Grethen S 38 (zw. Orteingang aus Richtung Pomßen u. Parthenstraße) Vollsperrung ab 04.05.26 Sanierung Staatsstraße
- Klinga Staudnitzstraße 10 halbseitige Sperrung 01.-15.07.26 Herstellung Hausanschluss Strom
-
-
Allgemeinverfügung: Veterinäramt untersagt Geflügelmärkte, Ausstellungen u.a.

Quelle: https://www.landkreisleipzig.de
Hohes Risiko der Weiterverbreitung der Geflügelpest
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung
- Geflügelausstellungen, Vogelbörsen und -märkte sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gemeinsam mit Geflügel gehaltene Vögel anderer Arten gehandelt oder zur Schau gestellt wird/ werden, sind im Landkreis Leipzig bis auf Widerruf verboten.
- Der Handel mit Geflügel im Sinne des § 14a Absatz 1 der Geflügelpestverordnung in Form eines Reisegewerbes (außerhalb oder ohne feste gewerbliche Niederlassung) das nicht unmittelbar zur Schlachtung abgegeben wird, wird untersagt.
- Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Allgemeinverfügung finden Sie im Anhang.
Das Seuchengeschehen in Bezug auf das Hochpathogene Aviäre Influenza Virus (HPAI) bleibt hoch dynamisch. Neben eine Vielzahl an totaufgefundener Wildvögel steigt bundesweit die Anzahl betroffener Haltungen weiter an, mittlerweile ist auch Sachsen betroffen.
In der neuen Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Instituts vom 06.11.2025 wird neben der bis dahin bereits zuvor als hoch eingeschätzten Risiko des Eintrags in Geflügelhaltungen aus der Wildvogelpopulation nun auch das Risiko der Weiterverbreitung zwischen Haltungen und das Risiko der Weiterverbreitung auf Geflügelausstellungen als „hoch“ bewertet. Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt untersagt daher per Allgemeinverfügung das Ausrichten von Geflügelveranstaltungen sowie den mobilen Geflügelhandel.
Dem Veterinäramt ist die Tragweite dieser Entscheidung für die betroffenen Vereine und Züchter bewusst. Sie ist daher nicht leicht gefallen, ist aber in der gegenwärtigen Situation erforderlich. Viele Vereine haben bereits von sich aus Ausstellungen abgesagt. Das zeigt, dass ein hohes Bewusstsein für die Gefahr unter den Geflügelhaltern besteht und diese verantwortungsvoll handeln.
Geflügelhalter sind weiter aufgerufen die Biosicherheit hochzuhalten, um ein Eintrag und somit weitere erforderliche Einschränkungen für die Tierhaltung zu vermeiden.
In den letzten Tagen wurden weitere verendete Vögel gemeldet. Das Veterinäramt dankt allen Bürgen für diese Informationen. Bislang wurden bei den weiteren Untersuchungen keine positiven Ergebnisse festgestellt. Es stehen allerdings noch mehrere Ergebnisse aus.
(mehr …)

