Kell GmbH (inhaltlich verantwortlich)
Quelle: KELL Kommunalentsorgung Landkreis Leipzig GmbH
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle in Deutschland. Sie wurde eingeführt, damit Textilien wiederverwendet oder nachrangig recycelt werden können. Dies ist ein wichtiger Baustein zum Aufbau einer Kreislaufwirtschaft für Textilien.
In den Städten und Gemeinden des Landkreises Leipzig werden die von privaten Haushalten aussortierten Bekleidungsstücke und Schuhe vor allem über Depotcontainer gemeinnütziger und gewerblicher Sammler im öffentlichen Raum erfasst. Dieses System ist schon lange etabliert und wird von den Bürgerinnen und Bürgern akzeptiert.
Die über die Sammelcontainer erfassten Textilien werden in einem aufwendigen Prozess sortiert und entweder einer Wiederverwendung als Secondhand-Bekleidung oder einem Recycling (z.B. als Material für Putzlappen oder Dämmstoffe) zugeführt.
Derzeit beobachten wir ein Überangebot an Alttextilien aufgrund fehlender Absatzmärkte, zunehmend schlechtere Qualität und Materialbeschaffenheit der Sammelware sowie das Fehlen geeigneter Recyclingmöglichkeiten.
Die bestehenden Recyclingkapazitäten sind längst ausgelastet und die Nachfrage nach Dämmstoffen oder Putzlappen ist gesättigt. Neue Geschäftsmodelle im Textilrecycling, die z.B. ein Faser-zu-Faser-Recycling umsetzen, funktionieren noch nicht im industriellen Maßstab und leiden unter einer geringen Nachfrage nach recycelten Fasern.
Aus diesen Gründen gehen die Sammel- und Verwertungsunternehmen dazu über, die Alttextil-Sammelcontainer stellenweise aus den Kommunen wieder abzuziehen.
Um die verbleibenden Altkleidersammlungen zu erhalten, sollten stark zerschlissene, verdreckte oder kontaminierte Textilien weiterhin über die Restabfalltonne entsorgt werden. Größere Mengen z.B. aus Haushaltsauflösungen, gehören in die Sperrmüllcontainer auf den KELL-Wertstoffhöfen im Landkreis.
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