Wir wünschen ein gesundes neues Jahr 2025 und freuen uns auf viele spannende und
erlebnisreiche Erfahrungen in der Kita Gänseblümchen. Das neue Jahr beginnt mit einem
kleinen Facelift für unseren Zaun. Sie haben es bestimmt schon gesehen…Unser Zaun im
Krippengarten wurde seit kurzem mit einem Sichtschutz versehen, damit auch die Jüngsten
etwas Privatsphäre erleben dürfen. In Zusammenarbeit mit der Firma VKI Werbung GmbH ist
dieses tolle Banner gefertigt worden, welches nun unseren Garten schmückt und zur
farbenfrohen Umgebung beisteuert.
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Neues Jahr- neue Erlebnisse
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Straßensperrungen in Parthenstein
Foto: Mabel Amber von Pexels Quelle: www.naunhof.de
- aktuell keine aktiven, geplanten Straßensperrungen
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Neujahrsgrüße 2025
Quelle: schule-parthenstein.de/
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Freunde unserer Schule,
das neue Jahr hat begonnen, und wir möchten diese Gelegenheit nutzen, um Ihnen allen ein glückliches, gesundes und erfolgreiches Jahr 2025 zu wünschen! 🌟
Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen neue Ziele zu erreichen, die Neugier und Talente unserer Kinder weiter zu fördern und als Schulgemeinschaft zusammenzuwachsen. Wir möchten den Kindern weiterhin einen Ort bieten, an dem sie mit Freude lernen, wachsen und sich entfalten können.
Die Wünsche unserer Kinder an das Jahr 2025 zieren ab heute unseren Wünschebaum!
Herzliche Grüße
Das Kollegium der Grundschule Parthenstein
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Getrenntsammlung von Alttextilien in Deutschland ab 2025
Quelle: Kommunalentsorgung Landkreis Leipzig
Bewährte Sammlungen im Landkreis Leipzig
Zahlreiche Artikel und Informationen mit Hinweisen zur strikten Getrenntsammlung von Alttextilien und Androhungen von Bußgeldern ab dem 1.1. 2025 verunsichern derzeit zahlreiche Einwohner des Landkreises. Uns erreichen Rückmeldungen und Anfragen, die wir hier gern beantworten möchten.
Im Landkreis Leipzig stehen in den Städten und Gemeinden Altkleidercontainer gemeinnütziger und/ oder gewerblicher Sammler für eine flächendeckende Getrenntsammlung von Alttextilien zur Verfügung. Die Getrenntsammlungspflicht ist damit bereits umgesetzt, für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich vorerst nichts.
Diese bewährten und gut funktionierenden Sammlungen gewährleisten auch in Zukunft eine Wiederverwendung als Secondhand-Bekleidung bzw. ein hochwertiges Recycling, wenn die Qualität der eingeworfenen Textilien und deren sorgfältige Trennung gegeben sind.
Um bestehende Sammelstrukturen nicht zu gefährden, bitten wir die Bürgerinnen und Bürger, stark zerschlissene, verdreckte oder kontaminierte Textilien weiterhin über die Restabfalltonnen des Landkreises Leipzig zu entsorgen.
Diese Regelung gilt zumindest so lange, bis innovative Recycling- und Verwertungslösungen für eine nachhaltige Textilkreislaufwirtschaft entwickelt und im Landkreis Leipzig etabliert sind. Damit weniger Textilabfälle entstehen, empfehlen wir, Kleidung und Schuhe nachhaltig zu kaufen und zu nutzen, Fast Fashion zu vermeiden.
Was zählt zu „Alttextilien“:
- Bekleidung: Oberbekleidung (auch Leder, Pelze) und Unterwäsche, Schuhe und Fußbekleidung, sonstige Accessoires (Gürtel, Hüte, Mützen, Schals, Tücher, Handschuhe) etc.,
- Handtaschen, Stoffbeutel und Rucksäcke etc.,
- Bettwaren: Daunendecken, Steppdecken, Kissen, Matratzenschoner etc.,
- Heimtextilien: Bett- und Tischwäsche, Waschlappen, Hand-, Trocken- und Badetücher, Dekorstoffe, sonstige Decken, Gardinen mit Vorhängen und Stores etc. sowie
- Stoff-/Plüschtiere.
Nicht zu „Alttextilien“ zählen:
- Polstermöbelstoffe und Matratzenbezüge,
- Matratzen und Schaumstoffe,
- Teppiche und Auslegware (Teppichboden),
- Technische Textilien, wie z. B. Schutzkleidung, Tauchanzüge, Verbandmaterialien, Zelte und Planen etc.,
- Bekleidung, Schuhe und Stoff-/Plüschtiere mit fest eingebauten elektrischen Funktionen sowie
- sonstige Gebrauchsgegenstände.
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Bundestagswahl 2025: Antragsformular für Deutsche im Ausland
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur
teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die
außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen
die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.Es gibt nun zwei unterschiedliche Formulare, die in zwei unterschiedlichen Fällen
Verwendung finden.Fall 2 findet nur dann Anwendung, wenn Fall 1 nicht zutrifft.
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