Quelle: KELL Kommunalentsorgung Landkreis Leipzig GmbH
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Am 18.3.26 zogen unsere Schmetterlinge und Grashüpfer aus, um ein Handwerk zu erlernen. Mit Rucksack und Arbeitskleidung machten sie sich auf die lange Reise nach Borsdorf. Ziel war das BTZ Borsdorf der HWK zu Leipzig. Was sie dann dort erleben durften, reicht für den Einen oder Anderen vielleicht schon zur Berufswahl aus 🙂 Sie wurden herzlichst begrüßt und eingewiesen und konnten sich am Straße und einem Gänseblümchen pflastern üben; ihre kreative Seite an einem Bilddruck mit Farbe zeigen; eine Vermessung durchführen und eine Mauer errichten. Das war ein vielfältiger, kreativer und bunter Ausflug. Und weil die Kinder so Großartiges geleistet hatten, bekam Jedes eine Urkunde mit nach Hause. Das habt Ihr Toll gemacht. Und wer weiß…vielleicht lebt das Handwerk in diesen Kindern weiter.
Hohes Risiko der Weiterverbreitung der Geflügelpest
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung
Geflügelausstellungen, Vogelbörsen und -märkte sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gemeinsam mit Geflügel gehaltene Vögel anderer Arten gehandelt oder zur Schau gestellt wird/ werden, sind im Landkreis Leipzig bis auf Widerruf verboten.
Der Handel mit Geflügel im Sinne des § 14a Absatz 1 der Geflügelpestverordnung in Form eines Reisegewerbes (außerhalb oder ohne feste gewerbliche Niederlassung) das nicht unmittelbar zur Schlachtung abgegeben wird, wird untersagt.
Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Allgemeinverfügung finden Sie im Anhang.
Das Seuchengeschehen in Bezug auf das Hochpathogene Aviäre Influenza Virus (HPAI) bleibt hoch dynamisch. Neben eine Vielzahl an totaufgefundener Wildvögel steigt bundesweit die Anzahl betroffener Haltungen weiter an, mittlerweile ist auch Sachsen betroffen.
In der neuen Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Instituts vom 06.11.2025 wird neben der bis dahin bereits zuvor als hoch eingeschätzten Risiko des Eintrags in Geflügelhaltungen aus der Wildvogelpopulation nun auch das Risiko der Weiterverbreitung zwischen Haltungen und das Risiko der Weiterverbreitung auf Geflügelausstellungen als „hoch“ bewertet. Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt untersagt daher per Allgemeinverfügung das Ausrichten von Geflügelveranstaltungen sowie den mobilen Geflügelhandel.
Dem Veterinäramt ist die Tragweite dieser Entscheidung für die betroffenen Vereine und Züchter bewusst. Sie ist daher nicht leicht gefallen, ist aber in der gegenwärtigen Situation erforderlich. Viele Vereine haben bereits von sich aus Ausstellungen abgesagt. Das zeigt, dass ein hohes Bewusstsein für die Gefahr unter den Geflügelhaltern besteht und diese verantwortungsvoll handeln.
Geflügelhalter sind weiter aufgerufen die Biosicherheit hochzuhalten, um ein Eintrag und somit weitere erforderliche Einschränkungen für die Tierhaltung zu vermeiden.
In den letzten Tagen wurden weitere verendete Vögel gemeldet. Das Veterinäramt dankt allen Bürgen für diese Informationen. Bislang wurden bei den weiteren Untersuchungen keine positiven Ergebnisse festgestellt. Es stehen allerdings noch mehrere Ergebnisse aus.